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Fahrzeuge: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Mindestalter: 16 Jahre zur Führerscheinklasse A1 |
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Fahrzeuge: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. Mindestalter: 18 Jahre zur Führerscheinklasse A2 |
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Fahrzeuge: Krafträder ohne Leistungsbeschränkung Mindestalter: 24 Jahre zur Führerscheinklasse A |
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