Fahrzeuge: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. Mindestalter: 18 Jahre Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt (LaBO) 6 Monate vorher möglich Theorieprüfung 3 Monate vorher möglich Fahrprüfung 1 Monat vorher möglich - Aushändigung des Führerscheins am Tag des 18. Geburtstages durch die Behörde oder die Prüfstelle Einschluss: Klasse A2 schließt die Klassen A1 und M ein. |