Fahren ab 17 - Begleitetes FahrenAm 01.02.2006 startete das Land Berlin den Modellversuch " Begleitetes Fahren ab 17", dieser ist seit 01.01.2011 bundesweit in Dauerrecht übergegangen. Nun darf eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE bereits ab dem 17. Geburtstag erteilt werden. Sie gilt nur in Deutschland. Auflagen: Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer in der Prüfbescheinigung genannten Begleitperson fahren. Bis zu drei Begleitpersonen können eingetragen sein. Die Prüfbescheinigung ist mitzuführen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der Führerschein automatisch vom LaBO zugeschickt. Es ist also keine zweite Ausbildungsstufe oder zusätzliche Prüfung nötig. Sanktionen: bei Verstoß gegen die Auflagen: Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeldverfahren für alle Ordnungswidrigkeiten: es gelten jeweils die Sätze nach dem Bußgeld- und Punktekatalog Mindestalter: 17 Jahre Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt 6 Monate vorher möglich Theorieprüfung 3 Monate, Praktische Prüfung 1 Monat vorher möglich Aushändigung der Prüfungsbescheinigung am Tag des 17. Geburtstages durch die Behörde oder die Prüfstelle. Vorbereitungsseminar in der Fahrschule: Es beinhaltet folgende Themen: wissenschaftliche Grundlagen der Umgang mit Stress-Situationen rechtliche Rahmenbedingungen Sanktionen bzw. Rechtsfolgen bei Verstößen weitere Informationen und Anträge zur Teilnahme zum Download |
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