Begleitetes fahren ab 17 Jahren





 

Fahren ab 17 - Begleitetes Fahren

Fahren ab 17 - Begleitetes Fahren


Am 01.02.2006 startete das Land Berlin den Modellversuch
" Begleitetes Fahren ab 17", dieser ist seit 01.01.2011 bundesweit in Dauerrecht übergegangen.
Nun darf eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE bereits ab dem
17. Geburtstag erteilt werden. Sie gilt nur in Deutschland.

Auflagen:
Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer in der Prüfbescheinigung genannten Begleitperson fahren. Bis zu drei Begleitpersonen können eingetragen sein. Die Prüfbescheinigung ist mitzuführen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der Führerschein automatisch vom LaBO zugeschickt. Es ist also keine zweite Ausbildungsstufe oder zusätzliche Prüfung nötig.

Sanktionen:
bei Verstoß gegen die Auflagen:
Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeldverfahren
für alle Ordnungswidrigkeiten:
es gelten jeweils die Sätze nach dem Bußgeld- und Punktekatalog

Mindestalter:
17 Jahre
Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt 6 Monate vorher möglich
Theorieprüfung 3 Monate, Praktische Prüfung 1 Monat vorher möglich
Aushändigung der Prüfungsbescheinigung am Tag des 17. Geburtstages durch die Behörde oder die Prüfstelle.

Vorbereitungsseminar in der Fahrschule:
Zukünftigen Begleitpersonen ist das Vorbereitungsseminar für Fahranfänger und Begleitpersonen zu empfehlen.

Es beinhaltet folgende Themen:
Grundlagen wissenschaftliche Grundlagen
Umgang mit Stress der Umgang mit Stress-Situationen
rechtliche Rahmenbedingungen rechtliche Rahmenbedingungen
Sanktionen Sanktionen bzw. Rechtsfolgen bei Verstößen


Link Informationen Begleitetes Fahren ab 17 weitere Informationen und Anträge zur Teilnahme zum Download